EuGH stärkt Verbraucherrechte: Vodafones AGB erlauben keine einseitigen Preiserhöhungen

Telekommunikationsfirmen dürfen laufende Verträge nicht einseitig ändern. Damit steigen die Siegchancen bei der Sammelklage gegen Vodafone. (Vodafone, Verbraucherschutz)