Ein Energieversorger hat den Kündigungsprozess umständlicher gestaltet als gesetzlich festgelegt. Dafür wurde das Unternehmen vor Gericht verurteilt. (Verbraucherschutz, Politik)
Ein Energieversorger hat den Kündigungsprozess umständlicher gestaltet als gesetzlich festgelegt. Dafür wurde das Unternehmen vor Gericht verurteilt. (Verbraucherschutz, Politik)