Das BKA soll biometrische Gesichtsbilder für Forschungszwecke weitergeben haben – ohne Einwilligung der abgebildeten Personen. (Gesichtserkennung, CCC)
Das BKA soll biometrische Gesichtsbilder für Forschungszwecke weitergeben haben – ohne Einwilligung der abgebildeten Personen. (Gesichtserkennung, CCC)