Meta darf Nutzerdaten unterschiedlicher Dienste nicht ohne Zustimmung der Anwender zusammenführen – die Maßnahmen der vergangenen Jahre reichen dem Bundeskartellamt nun. (Meta, Instant Messenger)
Meta darf Nutzerdaten unterschiedlicher Dienste nicht ohne Zustimmung der Anwender zusammenführen – die Maßnahmen der vergangenen Jahre reichen dem Bundeskartellamt nun. (Meta, Instant Messenger)