Das Bundesverwaltungsgericht macht klar: Nur bei Programmdefiziten über mindestens zwei Jahre könnte der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. (Rundfunkbeitrag, Unterhaltung & Hobby)
Das Bundesverwaltungsgericht macht klar: Nur bei Programmdefiziten über mindestens zwei Jahre könnte der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. (Rundfunkbeitrag, Unterhaltung & Hobby)