Schon die Möglichkeit, mit einer schwenkbaren Kamera ein anderes Grundstück zu erfassen, ist einem Urteil zufolge unzulässig. (Überwachung, Datenschutz)
Schon die Möglichkeit, mit einer schwenkbaren Kamera ein anderes Grundstück zu erfassen, ist einem Urteil zufolge unzulässig. (Überwachung, Datenschutz)