Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter persönliche Daten unverschlüsselt schickt, rechtfertigt das noch keinen Schadenersatz nach DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)
Wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter persönliche Daten unverschlüsselt schickt, rechtfertigt das noch keinen Schadenersatz nach DSGVO. (DSGVO, Datenschutz)