1N Telecom darf nicht länger in einem Papiervertrag auf eine generische Webseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. (Verbraucherschutz, DSL)
1N Telecom darf nicht länger in einem Papiervertrag auf eine generische Webseite mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. (Verbraucherschutz, DSL)