Wer in Räumen mit einer Fototapete fotografiert, darf die Fotos davon veröffentlichen. Damit werden laut BGH keine Urheberrechte verletzt. (Urheberrecht, Soziales Netz)
Wer in Räumen mit einer Fototapete fotografiert, darf die Fotos davon veröffentlichen. Damit werden laut BGH keine Urheberrechte verletzt. (Urheberrecht, Soziales Netz)