Mitbestimmung: Gericht entscheidet über ChatGPT-Nutzung im Betrieb

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden, dass Betriebsräte kein Mitbestimmungsrecht haben, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von ChatGPT über private Accounts der Mitarbeiter zulässt. (ChatGPT, KI)