Ein Siebenjähriger hat Spieleinhalte für 33.000 Euro gekauft. Laut Landgericht Karlsruhe muss der Vater zahlen – er habe den Zugriff ermöglicht. (Mobile Endgeräte, Jugendschutz)
Ein Siebenjähriger hat Spieleinhalte für 33.000 Euro gekauft. Laut Landgericht Karlsruhe muss der Vater zahlen – er habe den Zugriff ermöglicht. (Mobile Endgeräte, Jugendschutz)