Seit 1. Oktober 2025 müssen Arztpraxen und Krankenhäuser die elektronische Patientenakte befüllen. Nur wenige Versicherte haben sich bislang angemeldet. (Elektronische Patientenakte, Datenschutz)
Seit 1. Oktober 2025 müssen Arztpraxen und Krankenhäuser die elektronische Patientenakte befüllen. Nur wenige Versicherte haben sich bislang angemeldet. (Elektronische Patientenakte, Datenschutz)