Wenn Superlative in Werbeaussagen zu Software subjektiv messbar sind, müssen sie bewiesen werden. Ansonsten sind sie ein Wettbewerbsverstoß. (Software, Rechtsstreitigkeiten)
Wenn Superlative in Werbeaussagen zu Software subjektiv messbar sind, müssen sie bewiesen werden. Ansonsten sind sie ein Wettbewerbsverstoß. (Software, Rechtsstreitigkeiten)